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BESTÄTIGTE ÜBERSETZUNGEN (auch „beglaubigte Übersetzungen“)


Wann werden sie benötigt?


Z.b.

✅ Sie möchten eine aus den GUS-Ländern stammende Frau oder einen daraus stammenden Mann heiraten;

✅ Eine in den GUS-Ländern geschlossene Ehe in der BRD anerkennen lassen;

✅ Ihre Geburtsurkunde/ Eheurkunde/ Bescheinigung über Namensänderung/ Bildungsnachweis usw. ist in Russisch/ Weißrussisch erfasst;

✅ Sie werden einen Vertrag notariell beurkunden lassen, dabei spricht eine der Parteien Russisch und nicht ausreichend Deutsch;

✅ Sie beabsichtigen, die russische oder weißrussische Staatsbürgerschaft für ihr hier geborenes Kind beantragen

uvm.

📝Als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscherin und Übersetzerin bescheine ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der von mir erstellten Übersetzungen durch meine Unterschrift und meinen Stempel.

📌Die von mir nach der ISO-Norm sowie entsprechend den notwendigen Vorgaben bestätigten Übersetzungen werden von allen deutschen öffentlichen Stellen und Einrichtungen (Ämtern und Behörden) anerkannt und erfordern keine weitere Beglaubigung.


‼️Bitte lassen Sie Ihre fremdsprachigen Dokumente nicht im Ausland übersetzen, da solche Übersetzungen in Deutschland nicht anerkannt werden und Sie keinen beeidigten Übersetzer hier finden, welcher diese bestätigen wird.

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