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BESTÄTIGTE ÜBERSETZUNGEN FÜR APPROBATION ODER BERUFSERLAUBNIS
Russisch/ Belarusisch <-> Deutsch

ausländischer Arzt in Deutschland

Wenn Sie ein russischsprachiger Arzt sind, welcher eine Berufserlaubnis oder Approbation in Deutschland bekommen möchte, kann ich Sie professionell unterstützen und für Sie folgende Leistungen erbringen:

  • Erstberatung - wenn Sie sich erst überlegen, nach einem Arztjob in Deutschland zu suchen und nicht wissen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen sowie welche Schritte vorzunehmen sind;

  • bestätigte/ beglaubigte Übersetzungen Ihrer Dokumente aus dem Russischen und Weißrussischen ins Deutsche (für den Ablauf klicken Sie hier);

  • Unterstützung und Ansprechpartner vor Ort - für die Kommunikation mit deutschen Behörden kann ich Sie gern vertreten.

Sehr viele russischsprachige Ärzte haben bei mir Ihre Unterlagen für die Anerkennung von deren Bildungsnachweisen und Antragstellung in allen Bundesländern übersetzen lassen, daher kenne ich mich mit den landesspezifischen Anforderungen aus und habe viel Erfahrung gesammelt, von welcher Sie profitieren können.

 

Schreiben Sie mir (auch über WhatsApp)  oder rufen Sie mich an und erhalten kompetenten und vertrauensvollen Umgang.

Für die Approbation (regelhafte Berufszulassung) oder Berufserlaubnis der Ärzte aus Russland, Belarus, Kasachstan und aus anderen GUS-Ländern sind am häufigsten zu übersetzen*:

  • Arztdiplom mit Apostille

  • Anlage zum Diplom bzw. Fächer- und Stundennachweis (Transkript) mit Apostille

  • Zertifikat über den Abschluss der Internatur mit Apostille

  • Weiterbildungsnachweise

  • Nachweise über bisherige ärztliche Tätigkeit

  • Arbeitsbuch

  • Geburtsurkunde mit Apostille

  • Eheurkunde mit Apostille - falls vorhanden

  • Führungszeugnis

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)

  • personalisiertes und thematisches Studienbuch (Curriculum)​

*Die Aufzählung stellt eine Orientierungshilfe dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ärztekammer, um eine verbindliche Auflistung der notwendigen Unterlagen  zu erhalten. 

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