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Unter „Apostille“ wird ein viereckiger Stempel in deutscher Sprache gemeint, der die Nachschrift zu einem Schriftstück darstellt, und in solcher Form zu übersetzen ist.

 

Sollte mir Ihre Urkunde nicht als Original, sondern als beglaubigte Kopie vorgelegt werden, ist der Ausfertigungsvermerk zu übersetzen, somit erhöht sich der Preis für bestätigte Übersetzung um 10 Euro. Unter „Ausfertigungsvermerk“ wird der Beglaubigunsvermerk eines/ einer belarusischen Notars/ Notarin gemeint, wenn es sich um eine beglaubigte Kopie handelt, die nicht in Deutschland angefertigt wurde, und in solcher Form zu übersetzen ist.

Bescheinigung nach § 58a Sozialgesetzbuch VIII Alleiniges Sorgerecht

Preisab 85,00 €
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