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AGB „Übersetzungsbüro Yuliya Schmidt“

1. Geltungsbereich

Für Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftliche Handlungen mit Yuliya Schmidt, Bäckerweg 3, 01156 Dresden (im Folgenden „Übersetzerin" genannt) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers bzw. der Vertragspartner finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts-bzw. Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Übersetzerin.

Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2. Vertragsschluss, Kündigungsrecht des Bestellers

Bei Übersetzungen kommt durch Angebot und Annahme ein vergütungspflichtiger Werkvertrag gemäß § 631 BGB zustande. Vertragssprache ist Deutsch. Der vollständige Vertragstext wird bei der Übersetzerin nicht gespeichert. Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes den Vertrag jederzeit, jedoch ausschließlich aus wichtigem Grund, kündigen.

3. Umfang der Übersetzungsleistung, Lieferfristen, Lieferart

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig angefertigt. 

Lieferfristen sind freibleibend soweit nicht bei Auftragsvergabe ausdrücklich etwas Anderes schriftlich vereinbart wurde. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des durch den Besteller erteilten Auftrags, so hat der Besteller dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z.B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

Die Übersetzerin wird nach besten Kräften versuchen, den Liefertermin einzuhalten. 

Sollte ein unvermeidbarer Lieferverzug (z. B. aufgrund unerwarteter Komplexität, Krankheit, Datenverlust etc.) absehbar sein, wird die Übersetzerin den Besteller umgehend hierüber in Kenntnis setzen. 

Übermittelt der Besteller nach Erteilung des Auftrages und nach Vereinbarung einer Lieferfrist zusätzliche Textpassagen bzw. weitere Dokumente zum Übersetzen, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Maße.

Geringfügiger Terminverzug berechtigt den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag, sondern nur zur Ablehnung von Teilleistungen, die bis zum Lieferdatum noch nicht erbracht worden sind.

Gerät die Übersetzerin mit ihren Leistungen in Verzug, ist ihr zunächst eine angemessene Frist zu gewähren. Ein Verzug tritt erst nach Verstreichen dieser gemeinsam getroffenen Nachfrist ein - nur in diesem Fall kann der Besteller Wandlung oder Minderung verlangen.

Ist die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höhere Gewalt zurückzuführen, so ist die Übersetzerin berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu verlangen bzw. haben sowohl der Besteller als auch die Übersetzerin das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller hat jedoch der Übersetzerin Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben. Als höhere Gewalt gelten unter anderem Streiks, zivile Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien, Kriegshandlungen, örtliche Stromausfälle, Netzwerkausfälle sowie jede andere hinderliche Situation, die nicht aus einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhalten der Übersetzerin resultiert. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Die Übersetzerin übermittelt dem Besteller die fertige Übersetzung in der im Auftrag vereinbarten Form (E-Mail, per Post oder persönliche Abholung seitens des Bestellers). Außer im Falle der persönlichen Abholung der Übersetzung durch den Besteller stellt die Übersetzerin die anfallenden Versandkosten dem Besteller in Rechnung.

 

4. Datei-Archivierung

Die Übersetzerin ist dem Besteller gegenüber nicht verpflichtet, die erstellten Dateien nach Aushändigung dauerhaft zu archivieren oder aufzubewahren. Mit Übergabe der Daten liegt das Risiko von Verlust oder Beschädigung der Dateien, Druckdaten oder anderer übergebener Daten alleinig beim Besteller. Es gilt auch keine Aufbewahrungspflicht für gelieferte elektronische Daten nach Erfüllung des Auftrages.

5. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Bestellers

Der Besteller hat die Übersetzerin rechtzeitig und unaufgefordert über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten. Solche sind z. B. Verwendungszweck, Zielland, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife und äußere Form der Übersetzung, etc.

Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Besteller der Übersetzerin rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, so dass die Übersetzerin eventuelle Fehler beseitigen kann.

 

Namen und Zahlen sind vom Besteller zu überprüfen.

Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Besteller der Übersetzerin bei Erteilung des Auftrags unaufgefordert zur Verfügung. Solche Informationen sind u. a. Schreibweise der Namen (auch Ortsnamen) in Zielsprache, besondere Terminologie des Bestellers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen und interne Begriffe. Bei besonders anspruchsvollen Texten ist die Übersetzerin unabhängig von den o. a. Pflichten vom Besteller ausführlich einzuweisen.

Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.

Der Besteller übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Übersetzerin frei.

6. Garantie und Gewährleistung 

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelhaftungs- und Gewährleistungsvorschriften. Die Übersetzerin übernimmt keine Garantie. Mängelansprüche gemäß § 634 Nr. 1, 2 und 4 BGB verjähren bei Verträgen mit Unternehmern, abweichend von § 634a I Nr. 3 BGB, innerhalb eines Jahres.

7. Haftung

Die Übersetzerin haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, welche durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail- Versand oder durch Computerviren verursacht worden sind. Die Übersetzerin trifft durch geeignete Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. 

8. Verschwiegenheitserklärung

Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen und Handlungen zu bewahren, die ihr in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit zu Kenntnis gelangen, solange diese nicht gegen geltendes (Straf-)Recht verstoßen.

9. Erfüllungsgehilfen

Die Übersetzerin ist jederzeit ohne Ankündigung berechtigt, Mitarbeiter oder fachkundige Dritte ihrer Wahl als Erfüllungsgehilfen heranzuziehen. Die Erklärungen aus Nr. 3 und Nr. 8 dieser AGB gelten sinngemäß. 

10. Abnahme und Vergütung 

Der Besteller ist verpflichtet, die Übersetzung(en) spätestens 7 Werktage nach Fertigstellung abzunehmen, wenn dieses vertragsgemäß hergestellt wurde. 

Die Rechnungen der Übersetzerin sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Tag nach Zugang der Rechnung fällig und zahlbar. Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Kosten und Aufwendungen.

Ab einem Auftragswert von über 650,00 Euro wird automatisch mit Vertragsabschluss ein Vorschuss in Höhe von 20 % des zu erwartenden Gesamtbetrags fällig und sofort zahlbar. Ist der Gesamtwert des Auftrages nicht von Anfang an absehbar, schätzt die Übersetzerin den Wert unverbindlich und binnen 48 Stunden. Nr. 5 Abs. 3 dieser AGB gilt entsprechend. 

Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden (insbesondere, wenn durch den Besteller beim Übersenden der Dateien für Kostenvoranschlag bestimmte Textpassagen bzw. Seiten nicht zugeschickt wurden, diese jedoch ein Bestandteil der zu übersetzenden Urkunde sind). Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen ergeben, so wird die Übersetzerin den Besteller unverzüglich davon verständigen. Übermittelt der Besteller nach Erteilung des Auftrages und nach Vereinbarung eines Honorars zusätzliche Textpassagen bzw. weitere Dokumente zum Übersetzen, wird davon ein zusätzlicher Kostenvoranschlag erstellt.

 

Die Honorare (Preise) für Übersetzungen gelten in Euro und bestimmen sich grundsätzlich nach den auf der Homepage der Übersetzerin veröffentlichen Tarifen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung, die für die jeweilige besondere Art der Übersetzung anzuwenden sind. Für bestätigte Übersetzungen von Standardurkunden gelten Pauschalpreise, bei anderen Dokumenten werden die Kosten nach Zeilen des übersetzten Textes berechnet (1 Zeile = 55 Anschläge, inklusive Leerzeichen). 

 

Eine auf der Homepage der Übersetzerin veröffentliche Mindestpauschale wird dann berechnet, wenn der Preis für die gewünschte Übersetzung die Mindestpauschale nicht übersteigt. 

 

Im Falle einer Expressübersetzung (innerhalb von 24 Stunden, Über-Nacht-Übersetzungen, Wochenendarbeit etc.) wird für die Arbeitsleistungen ein Eilzuschlag von 50 % - 100 % auf den jeweiligen Basispreis berechnet.

 

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Alle Rechte Verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei der Übersetzerin.

12. Urheberrecht

Die Übersetzung des Bestellers ist eine Bearbeitung i. S. d. §3 UrhG. Die Übersetzerin behält sich ausdrücklich das Urheberrecht vor. Die Übersetzerin erteilt dem Besteller lediglich das Nutzungsrecht für den bei Vertragsschluss vereinbarten Verwendungszweck. Jegliche anderweitige, nicht vorher vereinbarte Nutzung, Veränderung oder Kennzeichnung erfüllt den Straftatbestand der §§ 106-108a UrhG und wird von der Übersetzerin verfolgt.

Die Übersetzerin erteilt dem Besteller ausdrücklich die Genehmigung, die Übersetzung mit: „Übersetzt von: Yuliya Schmidt, öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscherin und Übersetzerin für die russische und belarusische [weißrussische] Sprache" zu kennzeichnen. 

13. Allgemeine Bestimmungen

Sofern Sie kein Verbraucher sind, ist Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen Dresden. Für sämtliche Rechtsgeschäfte und der sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). Sollten Sie kein Verbraucher sein, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Amtsgericht Dresden.

 

Stand Dezember 2023

 

 

Diese AGB wurden unter Mitwirkung vom BDÜ und von <a href="http://www.christophbecker.org">Rechtsanwalt Christoph Becker</a> erstellt.

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