Die APOSTILLE ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenwesen.
ℹ️ Die Apostille wird durch die zuständige innere Behörde des Staates, der die Urkunde ausgestellt hat, erteilt. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis des Ausstellers einer Urkunde. Eine Beteiligung von dessen Auslandsvertretung in Deutschland ist dann nicht mehr notwendig. Die Apostille wird auf der Originalurkunde angebracht.⠀
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⠀Zuständige Stellen für die Apostillierung von Standarddokumenten:
✅ 𝗨𝗿𝗸𝘂𝗻𝗱𝗲𝗻 𝗱𝗲𝘀 𝗙𝗿𝗲𝗶𝘀𝘁𝗮𝗮𝘁𝗲𝘀 𝗦𝗮𝗰𝗵𝘀𝗲𝗻⠀
Für Urkunden, die von Behörden des Freistaates Sachsen ausgestellt wurden, sind folgende Stellen zuständig:
𝘿𝙞𝙚𝙣𝙨𝙩𝙨𝙩𝙚𝙡𝙡𝙚𝙣 𝙞𝙣 𝘿𝙧𝙚𝙨𝙙𝙚𝙣, 𝙇𝙚𝙞𝙥𝙯𝙞𝙜 𝙪𝙣𝙙 𝘾𝙝𝙚𝙢𝙣𝙞𝙩𝙯 (bitte die Zuständigkeit prüfen).⠀
✅ 𝗨𝗿𝗸𝘂𝗻𝗱𝗲𝗻 𝗲𝗶𝗻𝗲𝘀 𝗮𝗻𝗱𝗲𝗿𝗲𝗻 𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝗹𝗮𝗻𝗱𝗲𝘀⠀
Die Zuständigkeit in den Bundesländern ist nicht einheitlich geregelt. Erkundigen Sie sich bitte bei der Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat, durch wen die Apostille/Vorbeglaubigung erteilt werden kann.⠀
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✅ 𝗗𝗼𝗸𝘂𝗺𝗲𝗻𝘁𝗲 𝗮𝘂𝘀 𝗱𝗲𝗺 𝗝𝘂𝘀𝘁𝗶𝘇𝗯𝗲𝗿𝗲𝗶𝗰𝗵
(Scheidungsurteile, notarielle Urkunden sowie bestät. Übersetzungen) - > 𝙋𝙧ä𝙨𝙞𝙙𝙚𝙣𝙩 𝙙𝙚𝙨 𝙟𝙚𝙬𝙚𝙞𝙡𝙞𝙜𝙚𝙣 𝙇𝙖𝙣𝙙𝙜𝙚𝙧𝙞𝙘𝙝𝙩𝙨
✅ 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵𝗿𝗶𝗳𝘁𝗲𝗻 𝘃𝗼𝗻 𝗣𝗿𝗶𝘃𝗮𝘁𝗽𝗲𝗿𝘀𝗼𝗻𝗲𝗻 (z. B. Vollmachten);
𝗽𝗿𝗶𝘃𝗮𝘁𝗲 𝗨𝗿𝗸𝘂𝗻𝗱𝗲𝗻 (z. B. Verdienstbescheinigungen) - > 𝙉𝙤𝙩𝙖𝙧
✅ 𝗨𝗿𝗸𝘂𝗻𝗱𝗲𝗻 𝘃𝗼𝗻 𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝗯𝗲𝗵ö𝗿𝗱𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗱𝗲𝗺 𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝘃𝗲𝗿𝘄𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴𝘀𝗮𝗺𝘁
(z. B. Führungszeugnis) - > 𝘽𝙪𝙣𝙙𝙚𝙨𝙫𝙚𝙧𝙬𝙖𝙡𝙩𝙪𝙣𝙜𝙨𝙖𝙢𝙩
✅ 𝙐𝙧𝙠𝙪𝙣𝙙𝙚𝙣 𝙙𝙚𝙨 𝘽𝙪𝙣𝙙𝙚𝙨𝙥𝙖𝙩𝙚𝙣𝙩𝙜𝙚𝙧𝙞𝙘𝙝𝙩𝙨 𝙪𝙣𝙙 𝙙𝙚𝙨 𝘿𝙚𝙪𝙩𝙨𝙘𝙝𝙚𝙣 𝙋𝙖𝙩𝙚𝙣𝙩𝙖𝙢𝙩𝙚𝙨 -> 𝘿𝙚𝙪𝙩𝙨𝙘𝙝𝙚𝙨 𝙋𝙖𝙩𝙚𝙣𝙩- 𝙪𝙣𝙙 𝙈𝙖𝙧𝙠𝙚𝙣𝙖𝙢𝙩
✅ 𝗛𝗮𝗻𝗱𝗲𝗹𝘀𝗽𝗮𝗽𝗶𝗲𝗿𝗲 (𝗨𝗿𝘀𝗽𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝘇𝗲𝘂𝗴𝗻𝗶𝘀) - > vom Beglaubigungs- und Apostilleverfahren 𝙗𝙚𝙛𝙧𝙚𝙞𝙩
✅ 𝗔𝘂𝘀𝗹ä𝗻𝗱𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲 𝗨𝗿𝗸𝘂𝗻𝗱𝗲𝗻 - > 𝙃𝙚𝙧𝙠𝙪𝙣𝙛𝙩𝙨𝙡𝙖𝙣𝙙 𝙙𝙚𝙧 𝙐𝙧𝙠𝙪𝙣𝙙𝙚𝙣
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Weitere Informationen:⠀https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/-/606802
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© Quelle: www.auswaertiges-amt.de
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