Unter „Ausfertigungsvermerk“ wird der Beglaubigunsvermerk eines/ einer deutschen Notars/ Notarin bzw. einer zuständigen Behörde in deutscher Sprache gemeint, wenn es sich um eine beglaubigte Kopie handelt, die in Deutschland angefertigt wurde, und in solcher Form zu übersetzen ist.
Unter „Apostille“ wird ein viereckiger Stempel in deutscher Sprache gemeint, der die Nachschrift zu einem Schriftstück darstellt, und in solcher Form zu übersetzen ist.
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