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BESTÄTIGTE ÜBERSETZUNGEN FÜR EHESCHLIEßUNG 
DOLMETSCHER BEI DER STANDESAMTLICHEN HOCHZEIT 
Russisch/ Belarusisch <-> Deutsch

Russin heiraten Übersetzerin

Sie haben sich für eine Ehe mit einer russischsprachigen Frau entschieden - da freue ich mich mit Ihnen und helfe Ihnen gern, den bürokratischen Weg bis zu Ihrer Hochzeit zu bewältigen. Ich biete Ihnen folgende Leistungen an:

  • Erstberatung. Wenn Sie einen Ausländer in Deutschland heiraten, ist es zwar mit etwas mehr Aufwand verbunden, jedoch nicht so schwierig, wie es scheint. Ich berate Sie z.B., welche Unterlagen zu sammeln und bei welchen Behörden zu beantragen sind. Ein Verzeichnis mit russischen Bezeichnungen von notwendigen Dokumenten und sogar Muster, wie die Unterlagen aussehen sollen, erhalten Sie auch bei mir;

  • bestätigte (beglaubigte) Übersetzungen Ihrer Dokumente aus dem Russischen und Belarusischen ins Deutsche und andersrum (für den Ablauf klicken Sie hier);

  • Dolmetschenden bei der Eheanmeldung;

  • Dolmetschenden bei der Eheschließung. Wenn Sie eine russischsprachige Frau mit bescheidenen Deutsch-Kenntnissen heiraten werden, muss eine beeidigte Dolmetscherin anwesend sein, dabei werde ich für Sie in Dresden und der Umgebung gern an Ihrer Seite stehen.

Eine solide Zahl von deutsch-russischsprachigen Paaren, welche in unterschiedlichen Bundesländern geheiratet haben, durfte ich unterstützen, deshalb bin ich mit den landesspezifischen standesamtlichen Anforderungen vertraut und habe viel Erfahrung gesammelt, von welcher Sie Gebrauch machen können.

 

Schreiben Sie mir (auch über WhatsApp) oder rufen Sie mich an und erhalten kompetenten und vertrauensvollen Umgang.

Für Eheschließung mit Frauen aus Russland, Belarus, Kasachstan und aus anderen GUS-Ländern sind für deutsche Standesämter am häufigsten zu übersetzen*:

  • Geburtsurkunde mit Apostille

  • Inlandspass (alle Seiten) bzw. Reisepass

  • Meldebescheinigung

  • Ledigkeitsbescheinigung mit Apostille

  • Einkommensnachweis

  • vom russischen Notar beglaubigte Erklärung über keine bestehende Ehe

  • urkundlicher Nachweis bei Namensänderung(en) 

bei Vorehe(n) 

  • Bescheinigung über aufgelöste(n) Ehe  vom Standesamt mit Apostille

  • Scheidungsurkunde mit Apostille

  • rechtskäftiges Scheidungsurteil der letzten Ehe mit Apostille

  • Sterbeurkunde mit Apostille - für Verwitwete

*Die Aufzählung stellt eine Orientierungshilfe dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Standesamt, um eine verbindliche Auflistung der notwendigen Unterlagen  zu erhalten. 

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